19-03-2009 20:59  apfel11
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Hallo!

Ich habe gerade folgenden Artikel auf der Homepage der Bauernzeitung gelesen - weiß irgendwer schon was näheres??


"USt.-Senkung nicht an Bauern weitergegeben

Größer Aktuell wird vom VÖS kritisiert, dass die Umsatzsteuersenkung für Tiermedikamente von 20 auf zehn Prozent von den Tierärzten bei Medikamenten, die von den Bauern selbst verabreicht werden, vielfach nicht an diese weitergegeben wird. Die Landwirte sollten die Rechnungen diesbezüglich genau kontrollieren, rät VÖS-Geschäftsführer Georg Mayringer"

Bitte um Infos!!!!
LG Werner

  08-04-2009 16:13  Georg_Mayringer
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Lieber Werner,
anbei noch ein paar zusätzliche Informationen zum Thema:

Mit 1. 1. 2009 wurde die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, und damit auch auf Tierarzneimittel, von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Durch diese Maßnahme sollte eigentlich auch der Bruttoabgabepreis für Tierarzneimittel, die an den Landwirt abgegeben werden, im gleichen Verhältnis sinken. Uns wurde in den vergangenen Wochen mitgeteilt, dass diese Steuersenkung teilweise nicht an die Landwirte weitergegeben wurde. Zu Beginn des Jahres war es teilweise noch unklar für welche Fälle der niedrigere Steuersatz zur Anwendung kommt. Vom Finanzministerium gibt es nun mehrere Klarstellungen. Bei Tierarzneimittel, die an den Landwirt abgegeben werden, kommt der Steuersatz von 10% zur Anwendung.
Bei der Anwendung durch den Tierarzt gibt es den Begriff der ‚Verbundenen Leistung‘. Das heißt, wenn im Falle der Abgabe eines Arzneimittels im Zuge einer tierärztlichen Heilbehandlung das Arzneimittel eine untergeordnete Bedeutung besitzt, ist von einer unselbständigen Nebenleistung zu einer in der Behandlungsleistung bestehenden Hauptleistung auszugehen. Dies bedeutet, dass in diesem Fall auf das Gesamthonorar des Tierarztes der 20%ige Umsatzsteuersatzsatz zur Anwendung kommt.

Die Feststellung ob der Wert der Arzneimittel von untergeordneter Bedeutung ist, ist nur möglich, wenn das Honorar des behandelnden Tierarztes getrennt vom Lieferwert der Medikamente ausgewiesen wird. Es empfiehlt sich daher, stets nachzufragen, wie sich das die Medikamentenlieferung einschließende Honorar zusammen setzt. Zusätzlich sollte stets geprüft werden, in wie weit nicht die Medikamente gesondert als ‚abgegebene Arzneimittel‘ verrechnet werden können. Bei Rechnungen auf denen seit 1.1. 2009 für abgegebene Arzneimittel der falsche Steuersatz angewendet wurde, kann der Landwirt auch rückwirkend eine Richtigstellung verlangen. Gerade bei ‚pauschalierten‘ Betrieben wirkt die Reduktion des Steuersatzes direkt auf den Preis.

Ich hoffe entsprechend weitergeholfen zu haben.
freundliche Grüße
Georg Mayrigner


  08-04-2009 17:07  Programmierer
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Hallo Herr Mayringer!

Als Programmierer von Software für Tierärzte bin ich seit längerem mit der Mehrwertsteuer-Umstellung befasst.
Das erwähnte Argument, der Steuersatz würde sich danach richten, ob die Medikamente oder die Leistungen wertmäßig überwiegen ist mir bekannt. Allerdings sind meine Informationen dahingehend, dass diese Regelung nicht mehr gilt.
Die neue Regelung seit 2009 lautet: Arzneimittel, die der Tierarzt anwendet, sind mit 20% zu besteuern, abgegebene Medikamente mit 10%. Soweit meine Informationen von normalerweise sehr gut informieren Tierärzten. Allerdings scheint noch nicht ganz geklärt zu sein, was jetzt ein Arzneimittel ist und was nicht. Deshalb gibt es in meinem Programme eine entsprechende Einstellung, wo jeder Tierarzt einstellen kann, wie er beispielsweise Produkte, die eigentlich keine Arzneimittel sondern Futtermittel sind, behandelt.

Nicht ausgeschlossen ist natürlich, dass es inzwischen weitere Argumente gibt, die in eine andere Richtung gehen. Ich habe allerdings keine Hinweise darauf. Über diesbezügliche Informationen wäre ich sehr dankbar. Da der Tierarzt die Mehrwertsteuer für den Staat einkassiert ist sicherlich jeder daran interessiert, sie auf keinen Fall höher zu berechnen, als gesetzlich vorgegeben.

Freundliche Grüße

Andreas Neumayr
www.proagrar.at

  09-04-2009 16:20  apfel11
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Sehr geehrter Herr Ing. Mayringer!

Vielen Dank für die ausführliche Informationen. Mein Tierarzt verrechnet nach wie vor 20 % USt auf abgegebenen Tierarzneimittel. Es hat aber schon damals beim Wegfall des Rechnungslegungsrabattes sehr viel "Energie" gekostet meinen Tierarzt davon zu überzeugen, dass dieser Nachlass gewährt wird und ich befürchte ähnlichen Widerstand jetzt bei der USt-Senkung.

Danke für Ihre Auskunft!

LG Werner Fetta


  09-04-2009 17:23  Programmierer
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben

Im Gegensatz zum TGD-Rabatt, der wirklich auf den Erlös einer Tierarztpraxis drückt, hat der Tierarzt aber überhaupt nichts davon, wenn er weiterhin 20% Mehrwertsteuer für Medikamente verrechnet, da er diese Steuer ans Finanzamt abliefern muss. Es dürfte also nicht schwerfallen, ihn zu überreden, den richtigen Steuersatz zu verrechnen und damit bei seinen Kunden billiger und konkurrenzfähiger zu sein, ohne dass er deshalb weniger verdient.

  11-04-2009 16:14  apfel11
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Hallo Programmierer!

Warum geben Sie dann die Steuersenkung deiner Meinung nicht an die Bauern weiter? Den Tierärzten ist es leider komplett "egal", weil sie die Steuern sowieso von den Bauern kassieren und so müssten sie ihre Abrechnungsprogramm wieder von einem Programmierer :-) ändern lassen und das kostet Geld, bedeutet Aufwand usw.!!

Bin mal gespannt, ob ich meine zuviel bezahlte Steuern auch refundiert bekomme.

LG Werner



  11-04-2009 17:35  Programmierer
Umsatzsteuersenkung nicht an Tierhalter weitergegeben
Hallo Werner!

Ich habe nur Erfahrungen mit jenen Tierärzten, die mit meinem Programm arbeiten. Und von denen weiß ich, dass sie sich schon darum kümmern, korrekt abzurechnen. Eine Änderung des Programms kostet auch nicht extra sondern ist ein selbstverständlicher Teil meiner Dienstleistung für die die Tierärzte jährlich zahlen.
Mein Job ist es, den Tierärzten die Arbeit zu erleichtern. Ich lebe unter anderem davon. Deshalb habe ich ein kleines Zusatzprogramm geschrieben, das bereits mit dem falschen Steuersatz erfasste Behandlungen nachträglich korrigiert, falls die Umstellung der Preisliste nicht am Jahresanfang, sondern etwas später erfolgt ist. Geht natürlich nur bei Medikamenten, die noch nicht verrechnet wurden. Wie bereits bezahlte Rechnungen wieder korrigiert werden können? Ich weiß es auch nicht.
Frag mal Deinen Tierarzt, wie er sich das vorstellen könnte. Die meisten haben einen Buchhalter oder Steuerberater, der sich bei solchen Fragen auskennt.


Lg, Andreas


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