schwein anmelden
hallo
habe zu meinem geburtstag ein schwein von meinen nachbarn bekommen !
muss ich das anmelden ?
wenn ja, wo?
LG
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am besten im gemeindeamt - alles Gute zum Geburtstag
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Hi,
es ist ja bekannt, daß man auf blöde Fragen eine blöde Antwort bekommt aber daß man auch auf gescheite Fragen so etwas bekommt ......naja, wenn die geistige Sonne tief steht, ............
https://portal.statistik.at/force_login
hier kann man online melden, zuvor muss man sich einen online-Zugang besorgen.
Am besten unter der Hotlinenummer anrufen.
lg carver
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Hallo Webi!
jede Verbringung von Schweinen ist grundsätzlich meldepflichtig (Veterinärinformationssystem http://www.statistik.at/ovis/start.shtm); zu beachten ist aber, dass beide Betriebe eine Meldung machen müssen, sonst kommt irgendwann eine Brief vom Veterinärinformationssystem mit einer Aufforderung zur Meldung bzw. Strafzahlung;
die Erzeugergemeinschaften der Ferkelproduzenten und eine Vielzahl von Schlachthöfen machen die Meldung über die Verbringung von Schweinen für beide Seiten
Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich einfach!
LG Michael Bernscherer
bernscherer@landwirt.com
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laut statuten und von gesetzes wegen ist jede verbringung eines schweines zu melden!
egal ob hängebauchschwein,wildschwein,mangalitzaschein,pietrainschwein oder die hippen minischweine!
ausnahme besteht nur bei meerschweinen! nicht zu verwechseln mit mehrschweinen dh wenn die summe der anzahl der schweine die eins übersteigt!
ist das schwein nicht verifizierbar droht dir die härte des gesetzes und der hammer der bürokratie mit voller wucht zu treffen!
hohe geldstrafen und bei uneinbringbarkeit wie es momentan in der schweinebranche durchaus gang und gebe ist eine ersatzfreiheitsstrafe!
ausnahmen in besonderen fällen sind vorgesehen.
wenn du eine geile sau mit nach hause nimmst,
die nicht rasiert ist und es sich sozusagen um ein stachelschwein handelt bist du von der amtlichen meldepflicht befreit!
ansonsten musst du jegliche schweinereien einer meldung mittels online informations systemes zeichnen!
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Wenn ich die Tierkennzeichnungsverordnung richtig in Erinnerung habe, müssen Schweine als Haustiere nicht gemeldet werden, wenn sie nicht zu Nahrungsmittelgewinnungszwecken gehalten werden und der Halter keine anderen Klauentiere hält.
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