Antragstellung für Tierprämien
Die Tierprämienantragstellung (Mutterkuh, Milchkuh, Mutterkuhprämie für Kalbinnen) erfolgt in Österreich als antragsloses Verfahren. Es werden nur Rinder berücksichtigt am 01.01, am 16.03 und am 10.04 in der Rinderdatenbank erfasst sind und ab diesen Datum 6 Monate am Betrieb verbleiben.
Diese Antragstellung mit Stichtagen und Verbleibezeit ist nicht Tierhalterfreundlich. Und auch nicht Tierhandelfreundlich. So sammelt sich der Verkauf von Tieren immer zu den Zeitpunkten, ab welche die Verbleibezeit endet. Das ist nicht gut.
Durch die Rinderdatenbank hat doch die AMA die Möglichkeit die Antragstellung nach dem durchschnittlichen Verbleib am Betrieb zu berechnen. Kühe welche das ganze Jahr am Betrieb sind zählen als 1 Stk. Ein Kuh, welche am 31.März den Betrieb verlässt, zählt als 0,25 Stk.
AMA- macht doch eine Ende mit diesen Stichtagen.
Antragstellung für Tierprämien
Der 31. März wäre also kein Stichtag.....:-)
Logisch!
Prost
tch
Antragstellung für Tierprämien
@tch
Du hast Recht. Jeder Tag im Jahr wäre dann Stichtage. (365). Verlässt eine Mutterkuh am 20. Juni den Betrieb würden dann 0,47 Mutterkuhprämien anfallen. (Überschlagsrechnung)
Antragstellung für Tierprämien
@indianer
welchen vorteil hätte AMA oder der Steuerzahler von dieser umstellung?
Nachteilig für die Steuerzahler wären schon mal die höheren kosten.
Antragstellung für Tierprämien
@fallkerbe
Seltsam das ich nicht an die Vorteile der AMA und der Steuerzahler gedacht habe. Aber stimmt, sie haben keine Vorteile. Warum die Steuerzahler Nachteile haben, verstehe ich nicht. Mehr Rinder wird es dann auch nicht geben.
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