Teilpauschalierung
Hallo!
Wer von euch kennt sich bei der Teilpauschalierung aus?
Werden die Einnahmen für die pauschale Gewinnermittlung inkl. Mehrwertssteuer gerechnet?
Werden Betriebsprämie und und Ausgleichszahlungen zu den Einnahmen dazu gerechnet?
mfg
Teilpauschalierung
Hey, Alle Einnahmen inkl. MWST auch die Ausgleichszahlungen und Betriebsprämien.
LG
Teilpauschalierung
Wenn du bei der Mwst pauschaliert bleibst, dann wird die auf der Einnahmenseite auch für den Gewinn berechnet. Dafür darfst du die 12 % verrechnen und behalten. Ob sich eine Mwst.Option auszahlt musst du für dich selbst bzw. mit einem Steuerberater ausrechnen. Ausgleichszahlungen sind Betriebseinnahmen. Ausgenommen sind Investitionsförderungen, die werden nicht zu den Einnahmen gezählt. Bei Maschinenkäufen wird der Verkauf der Alten, wenn eine ersetzt wird, nicht zu den Einnahmen gerechnet, Bei Versicherungsleistungen bin ich mir nicht sicher, wie die bewertet werden. Und bei Nachbarschaftshilfe die auf Basis von ÖKL Richtwerten über den MR abgerechnet wird , wird nur der Anteil der Arbeitskraft gezählt, Maschinenkosten nicht.
Gottfried
Teilpauschalierung
Setz dich mit einem Steuerberater zusammen.
Kost soviel wie ein gscheiter Besuch im Wirtshaus, aber nachher bist sicher schlauer. Und wenn man selber schon Zahlen vorbereitet hat gehts ja gleich leichter.
Teilpauschalierung
179781, warum settz du dich nicht mit der Steuerabteilung der Landwirtschaftskammer in Verbindung bzw. gibst vorher im Google "Landwirtschaft Teilpauschalierung " ein und klärst dann das, was unklar blieb.
Jedenfalls sind die Auskünfte vom Gottfried sehr mangelhaft.
Dass Maschinenverkauf nicht dazugerechnet wird, stimmt sicher nicht. Sie werden wie alle ldw. Einnahmen mit 70% zum Gewinn gerechnet und wenn du über den Maschinenring keine Arbeitskraft verrechnest wird hier nichts zum Gewinn gezählt.
Jedenfalls ist das Thema zu sensibel um hier im Forum eine garantiert richtige Auskunft zu bekommen.
Und natürlich gehören auch Versicherungsleistungen, wenn sie ldw. Produkte betreffen dazu.
mfg. kst.
Teilpauschalierung
Wir haben einen gebrauchten Traktor gekauft und einen alten dafür verkauft. Der Steuerberater hat den Erlös von diesem Verkauf von den "normalen" Einnahmen weggetan und auf ein eigenes Konto verrechnet, wo der Erlös nicht zu den zu versteuernden Einnahmen zählt. Das FA hat das akzeptiert.
Also war in meinen Mitteilungen nichts falsch.
Und grundsätzlch stimmt es, man sollte sich in Steuerfragen mit Fachleuten zusammensetzen, anstatt auf Hinweise aus Internetforen zu vertrauen.
Gottfried
Teilpauschalierung
Hallo 179781!
Dann haben der Steuerberater und du ganz einfach Glück gehabt. Ich würde meinen das Finanzamt hat es deshalb aktzeptiert, weil es nicht jedes Konto überprüft hat.
Mein Nachbar hat ein Buch über Steuern in der Landwirtschaft und da steht eindeutig drinnen, dass Maschinenverkauf zu den Einnahmen zählen und daher mit 30 % versteuert werden.
mfg. Kst.
Teilpauschalierung
Ich kenn mich zwar (noch) nicht aus, aber man bildet sich weiter.
Bei der Teilpauschalierung sind die Betriebseinnahmen inkl. Ust. aufzuzeichnen. Bei Ust-optierenden Betrieben sind Gutschriften vom Finanzamt Betriebseinnahmen.
Keine Betriebseinnahmen sind:
Verkäufe von Altmaschinen
Versicherungsentschädigungen (ausgen. Hagel)
Maschinendienstleistungen zu Selbstkosten
Thomas
Teilpauschalierung
Tristan du hast recht, ich habe aus dem oben zitierten Buch herausgelesen, dass Maschinenverkäufe zum Gewinn gehören. Da du anderer meinung warst habe ich soeben auf der Landwirtschaftskammer angerufen: Maschinenverkäufe wenn sie durch neuankäufe ersetzt werden, gehören nicht zum Gewinn:
mfg. kst
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